Aus den drei Berufen Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege wird zukünftig einer. Es gibt eine einheitliche Berufsausbildung mit generalistischer, also allgemeingültiger Ausrichtung. Bei der Ausbildung sollen zukünftig „Alleskönner“ herauskommen, die Spezialisierung erfolgt später durch Weiterbildungen.
Die neue Berufsbezeichnung lautet Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann (optional mit Vertiefung Altenpflege). Um die im Pflegeberufegesetz verankerten Vorgaben zu konkretisieren, wurde die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PfIAPrV) auf den Weg gebracht. Geklärt wurde auch die Finanzierungsgrundlage der zukünftigen Pflegeausbildung.
Kurz & Knapp
Mehr dazu auf unserer Webseite, die sich speziell mit der Pflegeausbildung auseinandersetzt: www.pflegeausbildung.tips
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